
Unter moralischer Unmöglichkeit wird in der Rechtswissenschaft die in § 275 Abs.3 BGB normierte Unzumutbarkeit der Leistungserbringung für den Schuldner aus persönlichen Gründen verstanden. Dabei sind stets das Leistungsinteresse des Gläubigers und das (persönliche) Leistungshindernis des Schuldners gegeneinander abzuwägen und festzustelle...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Moralische_Unmöglichkeit
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